Vogelschutzbeauftragte
Vogelschutzbeauftragte der Gemeinde Einhausen.
Die Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland, Institut für angewandte Vogelkunde, mit Sitz in Frankfurt/Main beruft nach § 33 des Hessischen Naturschutzgesetzes Beauftragte für den Vogelschutz. Solche Personen stehen den Gemeinden, Behörden und Privatpersonen für die Beratung auf dem Gebiet des Vogelschutzes zur Verfügung. Seit wenigen Wochen dürfen wir uns darüber freuen, dass für die Staatliche Vogelschutzwarte Bernd Reif zu einem Beauftragten für den Vogelschutz ernannt wurde. Das stärkt unsere Arbeit sehr und ist auch Bestätigung für die Bedeutung der Naturschutzarbeit in Einhausen.
Wird der Vogelschutzbeauftragte einerseits von einer staatlichen Stelle berufen, so war es andererseits stets Bemühen des Vogelschutz- und -liebhabervereines, diese wichtige Persönlichkeit des öffentlichen Lebens in den Verein zu integrieren, zu unterstützen und dessen Möglichkeiten auch zu nutzen. So ist der Vogelschutzbeauftragte in Einhausen gemäß der Vereinssatzung automatisch Vorstandsmitglied, wenn er auch Vereinsmitglied ist.