Aufgabengebiet
Das Aufgabengebiet eines Vogelschutzbeauftragten.
Ein Vogelschutzbeauftragter ist berichtspflichtig und legt deshalb seinen Erfahrungsbericht alljährlich dem Kreisbeauftragten für den Vogelschutz vor. Der Bericht hat kritisch darzustellen, wie sich die örtlichen Verhältnisse entwickeln und welche Ansatzpunkte für verbessernde Maßnahmen gegeben sind. Er soll bei allen Maßnahmen zur Erhaltung, Gestaltung und Pflege von Natur und Landschaft, soweit vogelkundliche und vogelschützerische Belange berührt werden, mitwirken und beraten. Weiterhin muss er ständig Verbindung zu den für den Naturschutz und die Landschaftspflege zuständigen Behörden, den Naturschutzbeiräten sowie den Mitgliedern der Naturschutzverbände halten.
Aus diesen Aufgabenstellungen heraus ist bereits zu entnehmen, dass sich auch für den Vogelschutzbeauftragten einer Gemeinde das Betätigungsfeld stark gewandelt hat. Wurden früher die Information der Bevölkerung, die Beobachtung der Natur und die Durchführung von Exkursionen noch stark in den Vordergrund gestellt, wird heute mehr Wert auf die systematische biologische Umweltbeobachtung, neudeutsch auch Biomonitorring genannt, gelegt. Die unterschiedlichsten Betätigungsfelder gibt es hier, dazu gehören Biotop-Monitorring, Untersuchungen der Strukturveränderungen und Erfassung der Bestandsveränderungen zahlreicher Arten, um nur einige Beispiele zu nennen.